Auch wenn es manchmal so wirkt: Facebook ist keineswegs ein rechtsfreier Raum. Die rechtliche Absicherung ist umso wichtiger, als dass in den letzten Jahren eine regelrechte Abmahnungswelle zu beobachten war. Wir zeigen, wie Sie mit Ihrem Facebook Impressum auf der sicheren Seite sind, welche Informationen im Impressum vorhanden sein müssen und wo es platziert werden soll.
Inhaltsverzeichnis
Die rechtliche Grundlage
In puncto Facebook Impressum ist §5 des Telemediengesetzes Ihre Anlaufstelle #1. Hier ist die gesetzliche Impressumspflicht verankert. Der Gesetzgeber unterscheidet an dieser Stelle nicht zwischen unterschiedlichen Onlineauftritten. Es ist also egal, ob Sie einen Blog, einen Online-Shop oder eine Facebookseite mit kommerziellem Nutzen betreiben.
Übrigens gilt Ihre Facebook-Page nicht automatisch als privat, wenn Sie damit keinen Gewinn erzielen möchten. Als geschäftsmäßige Seite gelten alle Seiten, die entweder unmittelbar auf den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ausgerichtet sind oder das eigene Unternehmen repräsentieren – also Werbung in eigener Sache machen – oder dann, wenn auf der Seite Werbung geschalten wird. Die Gewinnerzielungsabsicht steht also nicht zwangsläufig im Vordergrund.
Wie muss also das Impressum in den Augen des Gesetzes gestaltet sein? Die zwei Voraussetzungen im Telemediengesetz lauten:
- Das Impressum muss einfach erkennbar
- Es muss unmittelbar erreichbar
Das bedeutet für Ihre Facebookseite konkret, dass Ihr Impressum nicht einfach irgendwo im Info-Bereich herumschwirren darf und zudem, dass die Informationen zum Impressum für den User nur maximal zwei Klicks entfernt sein dürfen.
Die mobile Version von Facebook und die Facebook-App sind von dieser Regel ebenfalls nicht ausgenommen. Erst in den neueren Versionen von Facebook ist es jetzt möglich, das Impressum auch auf dem Smartphone anzuzeigen.
Folgen eines fehlenden Impressums
Fehlt auf Facebook das Impressum, ist das kein Fehler, bei dem Gerichte (und Ihre Konkurrenz) Nachsicht walten lassen. Schon die Abmahnung ist kostenpflichtig. Mit einer Strafzahlung im dreistelligen Bereich muss gerechnet werden.
Zudem müssen Sie eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, mit der Sie sich verpflichten, in Zukunft ein korrektes Impressum auf Ihrer Facebook Seite zu führen. Auch bei einer Designänderung mit vielen Neuerungen verliert die Erklärung nicht an Wirkung.
Vorsicht ist an dieser Stelle mit Sicherheit besser als Nachsicht, denn eine Vertragsstrafe kommt Sie teuer zu stehen. Bis zu 5000 EUR kostet Sie ein fehlendes Facebook Impressum oder eines, das an der falschen Stelle zu finden ist.
Facebook Impressum erstellen: So geht’s richtig
Impressum ist gleich Impressum, heißt es in diesem Fall. Alle Angaben, die auf Ihrer Webseite zu finden sein müssen, sollten auch auf Facebook veröffentlicht werden.
Zu diesen Informationen gehören für gewöhnlich folgende:
- Informationen zum Seitenbetreiber:
- Name
- Vorname
- (ladungsfähige) Anschrift
- Kontaktdaten des Seitenbetreibers:
- E-Mailadresse
- Telefonnummer
- Faxnummer
Diese Informationen sind Pflicht für jeden, der Facebook für geschäftsmäßige Zwecke nutzt, also auch für Privatpersonen und Freiberufler (z.B. Fotografen).
Für Unternehmen kommen weitere Pflichtfelder hinzu:
- Rechtsform des Unternehmens (GmbH, GbR etc.)
- Vertretungsberechtigter (Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen etc.)
- Registereintrag und Registernummer (z.B. Handelsregister, Vereinsregister)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID)
Zudem müssen für bestimmte Berufsgruppen besondere Angaben gemacht werden. Dazu gehören berufsspezifische Angaben, Angaben zur Haftpflichtversicherung, Angabe/Verlinkung der Aufsichtsbehörde etc.
Wer sich bei der Erstellung seines Facebook Impressums nicht ganz sicher ist, welche Informationen tatsächlich benötigt werden, sollte hier unbedingt auf Nummer sicher gehen. Recherchieren Sie ausführlich, was in Ihrem Facebook Impressum stehen sollte und verwenden Sie unter Umständen einen Facebook Impressum Generator, der es Ihnen ermöglicht, Schritt für Schritt alle relevanten Informationen einzufügen und das fertige Impressum im Anschluss zu kopieren und auf Ihrer Seite einzufügen.
Impressum auf Facebook einbinden
Facebook bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Seitentypen an. Kommerzielle Aktivitäten sollten Sie am besten über eine Facebook Page und den Facebook Business Manager führen. Private Accounts erfordern nämlich die gleiche strenge Erfüllung aller Kriterien, ohne allerdings die gleichen technischen Möglichkeiten zu bieten.
Bis vor wenigen Jahren war es einigermaßen kompliziert, ein Impressum auf Facebook einzubinden. Behelfslösungen mit einem Impressum in der Seitenbeschreibung oder einem Link, der auf den eigenen Internetauftritt verwies, war die beste Näherungslösung, die dargestellt werden konnte. Auch aufgrund der Benennungen gab es gerichtliche Streitfälle: Während Impressum, Anbieter, Kontakt oder Über uns als eindeutige Benennung galten, war der Vermerk „Info“ nicht ausreichend.
Impressum auf Facebook Pages
Ein bisschen einfacher macht Facebook es uns und Ihnen nun. Inzwischen gibt es für geschäftsmäßige Seiten und Fanpages (Community Pages) nämlich eine plattformeigene Impressums-Rubrik, in der alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen eingefügt werden können.
Und so finden Sie das Impressums-Feld:
- Navigieren Sie über Info zu Seiteninfo und weiter zu Weitere Infos.
- Wählen Sie das Feld Impressum und klicken Sie auf bearbeiten.
- Fügen Sie Ihr Impressum ein.
- Vergessen Sie nicht, Ihre Änderungen zu speichern.
Das klingt einfach, allerdings hat Facebook eine kleine Hürde eingebaut. Tatsächlich ist die Zeichenanzahl nämlich auf 2000 Zeichen limitiert. Je nachdem, welche Angaben Sie im Impressum benötigen, bringt Sie das in die Bredouille.
Eindeutige Abkürzungen sind für gewöhnlich gestattet. Achten Sie allerdings darauf, dass Name, Firma, Anschrift und E-Mailadresse klar und deutlich erkennbar sind. Auch ein Link zum Impressum auf Ihrer Webseite ist in Ordnung. Voraussetzung: Der Weg zum Impressum führt weiterhin nur über zwei Klicks.
Impressum in Apps
Mit einem Impressum auf Ihrer Facebook Page haben Sie schon einmal einen Riesensprung nach vorne gemacht und sich rechtlich abgesichert. Auch Facebook-Applikationen sollten allerdings nicht ohne Impressum bleiben. Wer für Gewinnspiele zum Beispiel auf eine App setzt, die einzeln aufgerufen werden kann, sollte sich auch hier darum bemühen, rechtlich eine weiße Weste zu bewahren. Fügen Sie am besten einen Link zu Ihrem Impressum ein.
Impressum im persönlichen Profil
Wir haben es bereits angedeutet: Wenn Sie mit Ihrem persönlichen Profil kommerzielle Aktivitäten durchführen, sind Sie bereits geschäftsmäßig unterwegs und haben laut dem Telemediengesetz eine Impressumspflicht.
Was genau eine kommerzielle Aktivität ist, ist leider nicht abschließend zu klären und wird unterschiedlich ausgelegt. Wer über seinen Job plaudert, ohne sich selbst zu vermarkten, scheint weiter als Privatperson zu gelten, wer hingegen aktive Werbung in eigener Sache macht oder für andere wirbt, verfolgt damit eine geschäftliche Absicht.
Wie auch für öffentliche Seiten ist ein Impressum in der Info-Rubrik nicht ausreichend, da nicht einfach erkennbar. Am besten, Sie nehmen einen Link zum Impressum unter Kontakt auf und weisen explizit darauf hin, dass es sich um das Impressum handelt (also nach dem Schema Impressum: Link zur Seite/impressum).
Der beste Tipp für alle mit privatem Profil und geschäftsmäßiger Absicht lautet aber: Erstellen Sie lieber eine Facebook Page bzw. halten Sie sich als Privatperson mit aktiver Werbung in eigener oder fremder Sache eher zurück, um nicht in eine rechtliche Falle zu tappen.
Mir wurde von Facebook die Seite gesperrt und meine DATEN geklaut was für eine Sauerrei